Hilfe ein Schwarm?!
Ruhe bewahren!
In der Regel passiert nichts und ein/e Imker*in wird dem Schwarm folgen, um zu versuchen diesen, wenn möglich, wieder einzufangen.
Dazu dürfen Imker*innen auch fremde Grundstücke betreten –zumindest solange, wie sie dabei rücksichtsvoll handeln und keinen Schaden verursachen. Das sogenannte Schwarmrecht in den §§ 961-964 des BGB regelt die Rechte der Imker*innen, wenn sie einen eigenen oder einen fremden Schwarm einfangen wollen (LINK).
Wer jedoch einen unbeaufsichtigten Bienenschwarm im Bereich Lingen entdeckt, kann sich unter der Rufnummer:
0160 705 79 67 (mobil) melden.
Wir versuchen dann eine Versorgung des Bienenschwarms zu koordinieren.
Wespen- und Hornissenberatung
Oftmals werden wir auch wegen Wespen- oder Hornissennestern angerufen. Für Fragen zum Umgang mit Wespen- und Hornissen stehen in jeder Gemeinde und Stadt ehrenamtliche Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Diese informieren über die Lebensweise der schwarz-gelben Insekten und helfen mit Verhaltensregeln weiter.